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   VGH Bayern, 08.12.2014 - 1 B 14.835   

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https://dejure.org/2014,41383
VGH Bayern, 08.12.2014 - 1 B 14.835 (https://dejure.org/2014,41383)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2014 - 1 B 14.835 (https://dejure.org/2014,41383)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 1 B 14.835 (https://dejure.org/2014,41383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkender Wegfall einer Baugenehmigung durch Rücknahme des Bauantrags; Rechtsschutzbedürfnis bei Rücknahme des Bauantrags während des Berufungsverfahrens gegen ein die Baugenehmigung aufhebendes Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nicht fristgerecht begründete Berufung; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis des Berufungsklägers; Rücknahme des Bauantrags während des Berufungsverfahrens des Bauherrn gegen verwaltungsgerichtliches Urteil' das auf Nachbarklage die Baugenehmigung aufgehoben hat; Keine ...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; VwGO § 125 Abs. 1
    Rückwirkender Wegfall einer Baugenehmigung durch Rücknahme des Bauantrags; Rechtsschutzbedürfnis bei Rücknahme des Bauantrags während des Berufungsverfahrens gegen ein die Baugenehmigung aufhebendes Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 1 B 14.835
    Die Berufung ist bereits unzulässig, weil sie nicht innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO begründet worden ist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 125 Abs. 1 i.V.m. § 60 VwGO) wegen eines der Rechtsanwaltskanzlei der Beigeladenen zuzurechnenden Bürofehlers (s. hierzu BVerwG" B.v. 3.12.2002 - 1 B 429.02 - NVwZ 2003" 868 m.w.N. und unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des BGH" B.v. 26.3.1996 - VI ZB 1/96 - NJW 1996" 1900) nicht zu gewähren ist; auf den diesbezüglichen Schriftverkehr wird Bezug genommen.
  • BGH, 26.03.1996 - VI ZB 1/96

    Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Frist

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 1 B 14.835
    Die Berufung ist bereits unzulässig, weil sie nicht innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO begründet worden ist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 125 Abs. 1 i.V.m. § 60 VwGO) wegen eines der Rechtsanwaltskanzlei der Beigeladenen zuzurechnenden Bürofehlers (s. hierzu BVerwG" B.v. 3.12.2002 - 1 B 429.02 - NVwZ 2003" 868 m.w.N. und unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des BGH" B.v. 26.3.1996 - VI ZB 1/96 - NJW 1996" 1900) nicht zu gewähren ist; auf den diesbezüglichen Schriftverkehr wird Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 11.04.2006 - 15 ZB 06.424
    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 1 B 14.835
    Denn die Rücknahme des Bauantrags führt nach dem erkennbaren Willen der Beigeladenen zu einem rückwirkenden Wegfall der Baugenehmigung (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.1973 - 43 I 71)" jedenfalls aber zu einem rückwirkenden Verzicht hierauf (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2006 - 15 ZB 06.424 - juris) und damit zu einer objektiven Erledigung des (gerichtlichen) Verfahrens einschließlich der Gegenstandslosigkeit der Sachentscheidung des erstinstanzlichen Urteils.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2022 - 8 A 11498/21

    Begehrte Feststellung der Hauptsacheerledigung in zweiter Instanz

    Denn die Rücknahme der Bauvoranfrage führt nach dem erkennbaren Willen der Klägerin jedenfalls zu einem Verzicht auf den Bauvorbescheid und damit zu einer objektiven Erledigung des gerichtlichen Verfahrens einschließlich der Gegenstandslosigkeit des erstinstanzlichen Urteils und - entgegen der Auffassung der Beigeladenen zu 2) im Schriftsatz vom 10. Januar 2022 - des entsprechenden Widerspruchsbescheids (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 1 B 14.835 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 1 CS 14.2371

    Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren

    Weil der in erster Instanz unterlegene Antragsgegner (ohne Zustimmung des Antragstellers) das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht insgesamt für erledigt erklären kann (vgl. zu einem ähnlichen Fall BayVGH" B.v. 8.12.2014 - 1 B 14.835 - juris" bestätigt durch BVerwG" B.v. 9.3.2015 - 4 B 7.15 - juris), bleibt die ins Leere gehende einseitige Erledigungserklärung ohne Wirkung.
  • VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 9 K 15.01341

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für bereits genehmigtes

    Nachdem das Bauvorhaben somit entsprechend der zur Genehmigung gestellten Bauvorlagen mit Bescheid vom 7. Mai 2015 bauaufsichtlich genehmigt wurde, ist nicht ersichtlich, inwieweit die Klägerin durch das vorliegende Klageverfahren eine Verbesserung ihrer Rechtsposition erlangen könnte (vgl. BayVGH, B. v. 8.12.2014 - 1 B 14.835 - juris Rn. 3).
  • VG München, 24.03.2016 - M 1 M 15.3540

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der Beigeladenen gegen das Urteil zugelassen und sie unter dem 8. Dezember 2014 ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung verworfen (1 B 14.835), weil sie nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist begründet wurde, und weil wegen einer inzwischen erfolgten Rücknahme des Bauantrags das Rechtsschutzbedürfnis für die Berufung fehle.
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